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Private Krankenversicherung PKV

Allgemein

 

 

 

 

Private Krankenversicherungen bieten gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherung erhebliche Vorteile – betroffen sind vor allem bestimmte Leistungen wie etwa im größeren Umfang an abgedeckten Behandlungen, Arznei- und Hilfsmitteln, von denen Privatversicherte profitieren. Zudem müssen sie nicht mit Leistungskürzungen rechnen.

 

 

Leistungen sind garantiert


Private Krankenversicherungen sind von gesetzlichen Änderungen grundsätzlich unabhängiger. In den gesetzlichen Kassen, den Ersatzkassen und auch den Betriebkrankenkassen gilt das Solidaritätsprinzip – alle Versicherten haben den Anspruch auf die gleichen Leistungen, auch wenn Besserverdienende deutlich höhere Beiträge zahlen müssen als Geringverdienende. Dies führt zwangsläufig aber auch zu steigenden Kassenbeiträgen oder Zusatzkosten, auch wenn Politiker jeder Couleur das Gegenteil behaupten bzw. versprechen, da die Kosten im Gesundheitswesen schneller steigen als die Lohnzuwächse.

Auf der anderen Seite reduzierte der Gesetzgeber den Leistungskatalog schon mehrfach, sodass die Versicherten jetzt für bestimmte Behandlungen oder Medikamente selbst aufkommen oder zumindest Zuzahlungen leisten müssen bei gleichen oder gar gestiegenen Beitragssätzen.

Die Gefahr der Leistungseinschränkung durch Kürzungen besteht bei privaten Krankenversicherungen hingegen nicht. Privatpatienten können auf die Vertragstreue ihrer Krankenversicherung vertrauen, da diese die gewährten Leistungen über den Versicherungszeitraum garantieren müssen und sie nicht reduzieren können.

Wer kann sich privat versichern?


Selbständige und Freiberufler sind jederzeit versicherbar. Gesetzlich versicherte Arbeitnehmer können immer nur zum 01. Januar eines Jahres in die private Krankenversicherung wechseln. Zudem gilt als Voraussetzung, dass das Einkommen in letzten Jahr oberhalb der Pflichtversicherungsgrenze gelegen hat.

Ab dem Jahr 2011 ist ein Wechsel in die private Krankenversicherung wieder unter erleichterten Bedingungen möglich. Hierfür sind die folgenden zwei Gründe zu nennen. Zum einen wird die Versicherungspflichtgrenze bzw. Jahresarbeitsentgeltgrenze für 2011 auf 49.500 Euro (2010: 49.950 EUR) gesenkt. Der Nachweis, dass das Einkommens oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze lag, muss ab 2011 nur noch für ein Kalenderjahr erfolgen. Zuvor mussten Einkommensnachweise für die letzten drei Jahre erbracht werden. Zu beachten ist, dass die Versicherungsfreiheit nur dann eintritt, sofern auch die Versicherungspflichtgrenze des nächsten Jahres (in 2011: 49.500 EUR) überschritten wird.

 

Arbeitnehmer, deren Einkommen die Pflichtversicherungsgrenze übersteigt gelten als freiwillig inder GKV versichert.


Für Abgeordnete, Beamte und Richter zahlt der Dienstherr (Behörde, Land oder Bund) eine prozentuale Beteiligung an den Krankheitskosten (Beihilfe). Die Höhe der Beihilfe bestimmt sich durch die familiäre Situation und beträgt zwischen 50% und 80% der privat bezahlten Arztkosten oder Apotheken- und Krankenhausrechnungen.

 

Bestimmte Personengruppen profitieren besonders


Grundsätzlich genießen Privatversicherte viele Vorteile. Diese zahlen sich besonders für Versicherte aus, die jung sind und nicht unter chronischen Krankheiten leiden. Eine Police kann für sie nicht nur erheblich günstiger sein als eine gesetzliche Absicherung, sondern ist in der Regel auch mit umfangreicheren Leistungen verbunden.

Für ältere oder kranke Personen hingegen ist die Versicherungsprämie entsprechend hoch, da das Kostenrisiko für den Versicherer in beiden Fällen ansteigt. Weil in der privaten Krankenversicherung jede Person eine eigene Police benötigt, zahlen auch Familien oder Versicherte, die Kinder planen, mehr. Dies ist allerdings abhängig vom Einzelfall. Besteht die Familie nicht aus mehr als vier Personen und arbeiten beide Elternteile, muss eine private Absicherung nicht teurer sein.

 Leistungen der privaten Krankenversicherung


Die Leistungen der Versicherung können durch die Aus- oder Abwahl verschiedener Tarife und Optionen wie in einem Baukastensystem zusammengestellt werden. Auch bieten etliche Versicherer Kompakttarife an, d.h. die wesentliche Bausteine Amulant, Stationär und Zähne sind zusammengefasst. Einige Versicherer positionieren sich mit Ihren Tarifmodellen in der so genannten Premiumklasse, andere hingegen bieten speziell eine Art Grundversorgung zu günstigeren Preisen. Der Trend geht allerdings von der Grundversorgung weg zu höherwertigen Versorgung.


Die häufigsten Bestandteile einer PKV:

  • Ausschluss oder Minderung der Zuzahlungen bei Medikamenten und Heilmitteln
  • Freie Krankenhauswahl
  • Chefarztbehandlung
  • Freie Arztwahl
  • Erstattungen für Sehhilfen (Brille, Kontaktlinsen)
  • Inlays gelten häufig als Zahnbehandlung und werden bis zu 100% erstattet
  • Übernahme der Kosten für Heilpraktiker, Naturmedizin, Psychotherapie
  • Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer bei stationären Aufenthalten
  • Weltweiter Versicherungsschutz
  • Zahnersatz ohne Einschränkung der Materialwahl oder Ausführung
Darüber hinaus sind noch andere Leistungen möglich. Die Auswahlmöglichkeiten sind bei den Versicherungsgesellschaft teilweise sehr unterschiedlich. Nicht alle Gesellschaften bieten die angeführten Leistungen an.

Weitere Vorteile für Privatversicherte

Privat Versicherte genießen zudem durch den Abrechnungsablauf den Vorteil einer größeren Kostentransparenz. Da sie die ärztlichen Rechnungen zunächst selbst erhalten und bezahlen, bekommen sie einen genauen Überblick über die Leistungen, die der Arzt erbracht hat, und können bei Berechnungsfehlern aktiv werden bzw. die Krankenkasse mit der Prüfung der ärztlichen Liquidation (Rechnung) beauftragen.


Häufig profitieren Privatpatienten auch davon, dass sie in den Arztpraxen schneller einen Termin bekommen. Es gilt zwar keine grundsätzliche Bevorzugung, doch viele Ärzte locken die erhöhten Abrechnungssätze, die sie bei Privatpatienten ansetzen können. 

Ist meine Familie automatisch mitversichert?


Nein. Anders als bei der gesetzlichen Versicherung ist die Familienversicherung nur gegen zusätzliche Beiträge möglich. Anzumerken ist jedoch, dass aufgrund der hohen Beiträge zur GKV in vielen Fällen eine Familie in der privaten Krankenversicherung zu vergleichbaren Beiträgen versicherbar ist - allerdings mit allen Vorzügen der privaten Versicherung, insbesondere einer wesentlich besseren medizinischen Versorgung.

Ist die Rückkehr in die gesetzliche Versicherung möglich?


Grundsätzlich ist die Rückkehr ausgeschlossen. Allerdings gibt es einige Ausnahmen. Zum Beispiel müssen Sie wieder in die GKV wechseln, wenn Sie als Arbeitnehmer unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze zur Pflichtversicherunge verdienen. Denkbar ist dieser Fall zum Beispiel bei einer künftigen Teilzeitbeschäftigung oder einer Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze.

Auch Selbständige können unter gewissen Voraussetzungen wieder in die gesetzliche Kasse eintreten.

Werden Sie als ehemaliger Selbständiger wieder als Arbeitnehmer verpflichtet, so greift automatisch die Versicherungspflicht bei der gesetzlichen Krankenkasse.


Was kostet eine private Krankenversicherung?


Die Höhe des Beitrags bemisst sich individuell nach Alter, Geschlecht, Gesundheitszustand und der ausgewählten Tarife bzw. Leistungen. Außerdem bieten viele Versicherer inzwischen eine Selbstbeteiligung an, deren Höhe maßgeblichen Einfluss auf den Beitrag nimmt.

Nicht zuletzt sollte auch die Versicherungsgesellschaft selbst gut gewählt werden. Jede Gesellschaft kalkuliert anhand verschiedenster Faktoren und somit sind schon aufgrund der Tarifpolitik bei gleicher Leistung sehr große Beitragsunterschiede möglich.

Private Krankenversicherungen bieten, zumindest in guten Tarifen, den Versicherten auch Vorteile bezüglich der gebotenen Leistungen. So erstattet der Versicherer alle verschreibungspflichtigen Medikamente und zahlt auch für die bei einer Erkältung notwendigen Mittel. Darüber hinaus übernimmt er alternative Heilmittel, die sich in der Praxis als tauglich erwiesen haben. Gesetzlich Versicherte müssen hingegen auf Rezepte Zuzahlungen leisten und einige Produkte, wie z.B. Alternativmedizin, voll aus eigener Tasche bezahlen.

Brillen für Erwachsene bezuschussen die gesetzlichen Krankenkassen grundsätzlich nicht mehr, und für Hörgeräte erstatten sie lediglich einen Festbetrag. Bei Zahnersatz oder aufwändigen Zahnbehandlung leistet die Kasse ebenfalls nur Festzuschüsse bzw. für bestimmten Zahnersatz wie Implantate oder Inlays gar nicht. Private Krankenversicherungen hingegen übernehmen je nach Tarif die Kosten für eine Brille oder Kontaktlinsen voll und erstatten auch zum Teil Krankheitsvorsorgeuntersuchungen, die im Katalog der gesetzlichen nicht enthalten sind.

Vorsicht vor einfachen Vergleichen


Gerade bei der privaten Krankenversicherung ist ein reiner Preisvergleich sehr gefährlich. Schnell entpuppen sich vermeintlich günstige Angebote als in der Praxis besonders teuer oder bieten nur unzureichende Leistungen an. Ein sinnvoller Vergleich erfordert die Hilfe eines Experten. Ich rate dringend davon ab, einen Vertrag ohne fachlichen Beistand und eingehende Beratung abzuschließen. Die frei zugänglichen Vergleichsrechner im Internet sind völlig unzureichend !!

Zahlt der Arbeitgeber einen Teil der Beiträge?


Ja, Ihr Arbeitgeber ist verpflichtet 50% des Beitrags für Kranken- und Pflegeversicherung bis zur Höchstgrenze der gesetzlichen Versicherung zu tragen. Der Arbeitgeberanteil schließt die Beitragsanteile für Ehegatten und Kinder ein.

Ab 01.01.2011 beträgt der Höchstsatz 271,01 zzgl. 36,20 Euro Pflegepflichtversicherung

 


Zukünftige Beitragsentwicklung


Ein Teil der laufenden Beitragszahlungen wird für Alterungsrückstellungen verwendet. Damit soll dem Umstand vorgebeugt werden, dass ältere Menschen mehr Gesundheitsleistungen in Anspruch nehmen. Diese gesetzliche Regelung baut vergleichbar mit einer Rentenversicherung ein Guthaben auf, das mit den Krankenversicherungsbeiträgen verrechnet wird.

Fast alle privat Versicherten kommen in den Genuss günstigerer Beiträge als bei der gesetzlichen Krankenkasse. Wir empfehlen den entstehenden Differenzbetrag als zusätzliche Vorsorge mittels eines geeigneten Produkts anzulegen und damit eine zusätzliche Beitragssicherheit zu schaffen. Sollten Sie diese Rücklage später nicht benötigen, so werden Sie sich sicherlich über diese Zusatzrente freuen.

Zusätzlich können Rentner in einen Basistarif wechseln, dessen Beitrag nicht teurer ist als der zur gesetzlichen Versicherung. Allerdings bietet er auch nur "Kassenleistungen".

Es sollte auf jeden Fall beachtet werden, dass die gesetzlichen Kassen zur Zeit keine vergleichbare Vorsorge betreiben.

Wie funktioniert die Abrechnung mit der Krankenkasse?


Die private Krankenkasse bezahlt den Erstattungsbetrag in der Regel innerhalb von 14 Tagen nach Einreichung der Arztrechnung im Original (Kopien sind unzulässig). Zu beachten ist hierbei, dass die  private Krannkenkasse nicht direkt an den behandelnden Arzt, sondern an den Versicherten bezahlt. Als Privatpatient sind Sie dem Arzt gegenüber zur Zahlung der Behandlungs- und Heilkosten verpflichtet.

Stehen aufwändigere zahnärztliche Behandlungen an, sollten Sie sich auf jeden Fall einen Heil- und Kostenplan erstellen lassen und diesen vor Behandlungsbeginn bei der Krankenkasse einreichen, um eine Kostenübernahmeerklärung (Deckung) zu erhalten.

Krankenhauskosten werden im Normalfall direkt zwischen der Krankenkasse und dem Krankenhaus abgerechnet. Hierzu legen Sie als Patient Ihre Versicherungskarte vor und das Krankenhaus holt die Kostenübernahmeerklärung selbständig von Ihrer Versicherung ein.

Manche Kosten fallen für Privatpatienten auch gar nicht erst an. Gesetzlich Versicherte zahlen eine Praxisgebühr von 10 Euro pro Quartal beim Gang zum Arzt oder Zahnarzt, was sich auf Kosten von insgesamt bis zu 80 Euro im Jahr summieren kann. Privat Versicherte müssen diese Gebühr nicht leisten. Eine Krankenhausbehandlung kostet für sie ebenfalls nichts extra, die Zuzahlungen von je 10 Euro je Aufenthaltstag bis zum 28. Tag, also maximal 280 Euro im Jahr, gelten nur für gesetzlich Versicherte.  

 

Wann kann ich in die private Krankenversicherung wechseln?


Selbständige, Freiberufler und Beamte müssen eine Kündigungsfrist von zur Zeit zwei Monaten beachten. Für gesetzlich Versicherte Arbeitnehmer ist der Wechsel zur privaten Krankenversicherung immer nur zum 01.01. eines Jahres möglich.

 

 

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Genehmigung gemäß § 34 d Abs.1  GewO wurde erteilt

 

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